06.03.2020

Position zur „München-Zulage"

Was ist die München-Zulage?

Die Landeshauptstadt München und der Landkreis München haben sich entschieden, den bei ihr angestellten Erzieherinnen und Erziehern eine sogenannte „München-Zulage“ in Höhe von Euro 270 brutto im Monat (bei Vollzeittätigkeit) zu bezahlen.

Soll die München-Zulage auch an die in der Gemeinde Vaterstetten tätigen Erzieherinnen und Erzieher bezahlt werden?

Die Vaterstettener CSU tritt dafür ein. Die Gemeinde Vaterstetten unterhält keine eigenen Kindertagesstätten, sie hat alle an Träger vergeben. Deshalb hat die CSU an die Träger die Empfehlung ausgesprochen, ihren Mitarbeitern in Einrichtungen auf dem Gemeindegebiet Vaterstetten die München-Zulage zu gewähren.

Wer soll für die Kosten aufkommen?

Die Träger werden die zusätzlichen Kosten nicht aus Eigenmitteln aufbringen können. Die Gemeinde kann die Euro 270 pro Erzieher und Monat nicht übernehmen, weil das jährliche Zusatzkosten zwischen 500.000 und 600.000 Euro pro Jahr verursachen würde. Ein solch zusätzlicher Kostenblock ist nicht verkraftbar. Deshalb empfiehlt die Vaterstettener CSU die Umlage dieser zusätzlichen Kosten auf die Elternbeiträge. Das Kinderhaus Katharina von Bora hat dies bereits umgesetzt und die Elternbeiträge um rund 15 Euro je Kind und Monat erhöht.

Sehen das CSU, Grüne, SPD, Freie Wähler und FDP anders?

Nein. Es gibt fünf Bewerber um das Amt des 1. Bürgermeisters. Keiner hat versprochen, die München-Zulage aus dem Gemeindesäckel zu bezahlen.

Was geschieht, wenn Eltern diese zusätzlichen Kosten von im Durchschnitt um die 20 Euro im Monat nicht stemmen können?

Für diesen Personenkreis wird die CSU im Gemeinderat beantragen, einen „Härtefallfonds München-Zulage“ mit einem Volumen von 50.000 Euro aufzulegen.

Kann nicht der Freistaat Bayern die München-Zulage übernehmen?

Der Freistaat Bayern zahlt bereits seit 1. April 2019 einen erweiterten Elternbeitragszuschuss ab dem ersten Kindergartenjahr bis zur Einschulung in Höhe von 100 Euro monatlich je Kind. Die Gemeinde erhält vom Freistaat dieses Geld und leitet es eins zu eins an die Träger weiter. Die Träger ihrerseits sind verpflichtet, ihre Beiträge ebenfalls eins zu eins zu senken und damit die Eltern zu entlasten. Das geschieht auch. So hat beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt in ihren Einrichtungen in Vaterstetten die Elternbeiträge von 143 Euro auf 43 Euro (bei einer Belegungszeit von sechs bis sieben Stunden) gesenkt. Bei Gewährung der München-Zulage müssten diese Beiträge auf rund 65 Euro steigen, wären aber immer noch deutlich unter den 143 Euro, die die Eltern zuvor bezahlten mussten.

Bekommen die Eltern von Krippenkindern auch eine staatliche Unterstützung!

Ja. Eltern mit Kindern, die eine Kinderkrippe besuchen, erhalten neuerdings einen staatlichen Zuschuss: Soweit sie nicht mehr als 60 000 Euro im Jahr verdienen (ab dem zweiten Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5 000 Euro je Kind), bekommen sie seit 1. Januar 2020 das bayerische Krippengeld in Höhe von 100 Euro monatlich für Kinder ab dem 13. Lebensmonat. Diese Eltern zahlten beispielsweise bei der Arbeiterwohlfahrt bis Dezember 2019 für ihr Kind in der Krippe 360 Euro im Monat (bei einer Belegungszeit von sechs bis sieben Stunden), seit Januar 2020 sind es faktisch 260 Euro. Bei Gewährung der München-Zulage müssten diese Beträge auf rund 280 Euro steigen, wären aber immer noch deutlich unter den 360 Euro, die die Eltern zuvor bezahlen mussten.