25.11.2021

Aktuelle Informationen der Mittelstandsunion

Corona-Hilfen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat über aktuelle Neuerungen bei den Corona-Zuschusshilfen informiert. Alle Informationen zu den Zuschusshilfen finden Sie weiterhin auf der Antragsplattformwww.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und Informationen zu den weiteren Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen auf www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html.

Überbrückungshilfe III Plus: Neue interaktive Anwendung „Reisewarnungen“ und Wechsel des prüfenden Dritten

Seit Mitte November gibt es für prüfende Dritte die neue interaktive Anwendung "Reisewarnungen", die bei der Recherche von Reisewarnungen für die Überbrückungshilfe III Plus unterstützt. Mehr dazu hier. Bei der Überbrückungshilfe III Plus können Unternehmen zudem nun auch den prüfenden Dritten wechseln, mehr dazu hier.

Start der Endabrechnung der Neustarthilfe erfolgte am 29. Oktober 2021.

Alle diejenigen, die Neustarthilfe per Direktantrag beantragt haben und bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung erhalten haben, sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2021 eine Endabrechnungüber www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Das neue Endabrechnungsvideo hilft beim Einstieg. Die Endabrechnungsmöglichkeit für alle Antragsteller, die Anträge über prüfende Dritte gestellt haben, folgt Ende des Monats. Weitere Infos finden Sie im Überblicksartikel Endabrechnung  und in den FAQs Neustarthilfe.

Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember: Start Antragstellung für prüfende Dritte

Seit 5. November können nach den Direktantragstellern nun auch prüfende Dritte Anträge auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Antragsfrist läuft bis 31. Dezember 2021Mehr dazu hier.

Neustarthilfe Plus Juli bis September: Start Änderungsanträge für prüfende Dritte

Seit Anfang November können auch prüfende Dritte materielle Änderungsanträge stellen und die Kontoverbindung (IBAN) ändern. Die Antragsfrist läuft bis 31. Dezember 2021. Relevante Infos dazu hierund in den FAQ Neustarthilfe Plus.

Start Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen

Seit 25. Oktober können sich Veranstalter von Messen und gewerblichen Ausstellungen für das neue Absicherungsinstrument registrieren. Weitere Details zur Registrierung und Antragstellung können den FAQ auf der Plattform sonderfonds-messe.de entnommen werden.

 

Verlängerung von Überbrückungs- und Neustarthilfe bis Ende März 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gestern mitgeteilt, dass die aktuell bis Ende des Jahres geltende Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt wird, und dazu erste Informationen zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich gleichbleibende Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen der bis Ende März 2022 verlängerten Überbrückungshilfe IV entsprechen grundsätzlich die der Überbrückungshilfe III Plus. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu dem Referenzmonat aus 2019 antragsberechtigt.

Etwas geringerer Fixkostenersatz

Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV werden bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet, bei der Überbrückungshilfe III Plus war es eine Erstattung von 100 Prozent.

Fristverlängerungen für Anträge und Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe III

Die Fristen für die Antragstellung bei der Überbrückungshilfe III Plus und für die Schlussabrechnung werden ebenfalls verlängert.

Erweiterte Möglichkeiten für Aussteller auf Weihnachtsmärkten

Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt.

 

Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird ebenfalls für den Zeitraum Januar bis März 2022 verlängert. Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, können zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Antragsstart

Über den Start der Beantragung der Überbrückungshilfe IV über die bekannte Plattform informieren wir, sobald entsprechende Informationen vorliegen.

 

Kabinetts-Entscheidung zur Kurzarbeit

Verlängerte Bezugsdauer der Kurzarbeit bis 31. März 2022 | Keine Verlängerung der Sozialversicherungserstattung und erhöhten Leistungssätze für 2022

Die Bundesregierung hat die erleichterten Zugangsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Allerdings sieht die Verordnung vor, dass den Arbeitgebern ab 1. Januar 2022 nur noch 50 Prozent der von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Eine Aufstockung der Sozialversicherungsbeiträge auf 100 Prozent ist nur dann möglich, wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten zertifizierten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Auch wurden die erhöhten Leistungssätze des Kurzarbeitergelds ab dem vierten und siebten Monat nicht verlängert.

Die verabschiedete Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung regelt im Einzelnen:

 

Geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Gestern sind die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlicht worden und damit wie geplant heute in Kraft getreten. In dieser Veröffentlichung findet sich auch die schon angekündigte Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (C-ArbSchV) in leicht angepasster Form bis zum 19. März 2022 (s. Artikel 13).

Ferner wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel an die Gültigkeitsdauer der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gebunden und bis zum 19. März 2022 verlängert.

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft vbw hat ein Muster für die Information der Beschäftigten erstellt, dieses finden Sie hier.

 

Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)

Seit gestern ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Die gesamte Verordnung können Sie hier einsehen. Die Begründung finden Sie hier.

 

Koalitionsvertrag der Ampelkoalition

Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalitionäre ist da. Die hier verlinkten 177 Seiten sind das Ergebnis der Verhandlungen aus SPD, Grüne und FDP. Noch steht der von den Parteiführungen ausgehandelte Koalitionsvertrag unter Vorbehalt der Zustimmung der Parteien. SPD und FDP haben dafür Parteitage am zweiten Adventswochenende, also 4. und 5. Dezember geplant. Bei den Grünen stimmen die Mitglieder ab Donnerstag im Rahmen einer Urabstimmung über den Koalitionsvertrag und die personelle Besetzung „ihrer“ Ministerien ab. Die Ressortverteilung findet sich auf Seite 176 des Koalitionsvertrags.

Liegt die Zustimmung aller Parteien vor, soll Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt werden. Laut aktuellem Zeitplan in der Woche ab dem 6. Dezember.