28.07.2021

Kein Anlass für beleidigte Reaktion

Pressemitteilung der CSU-Fraktion im Vaterstettener Gemeinderat

Gelassen hat die CSU-Gemeinderatsfraktion auf die Pressemitteilung der Grünen „Zeiten konstruktiver Zusammenarbeit vorbei?“ vom 26. Juli reagiert. CSU-Fraktionschef Michael Niebler: „Die Grünen haben keinen Anlass, beleidigt zu sein. Ihr Antrag zur Windenergie hat sich schlicht durch die Realität überholt. Im Gemeinderat besteht ein fairer, respektvoller und sachlicher Umgang zwischen allen fünf Fraktionen. Insofern ist die gestrige Pressemitteilung der Grünen eine Überreaktion.“

Zur Sache:

Der Bürgermeister habe den Antrag der Grünen von der Tagesordnung der Juni-Sitzung abgesetzt, weil zum damaligen Zeitpunkt noch wichtige Grundstücksverhandlungen zur Förderung der Windkraft ausstanden.

In der Juli-Sitzung habe der Bürgermeister auch keinen eigenen „Antrag“ zur Windenergie gestellt, sondern er wollte lediglich über die Fortsetzung der gemeinsamen Konzentrationsflächenplanung berichten. Sein Beschlussvorschlag „Der Gemeinderat befürwortet die Mitwirkung an der gemeinsamen Konzentrationsflächenplanung im Landkreis Ebersberg“ sei kein „Antrag“, sondern eine Wiederholung dessen, was der Gemeinderat bereits mit breiter Mehrheit beschlossen habe.

Der Änderungsantrag der Fraktionen von CSU und FDP stelle deutlich stärker als der Antrag der Grünen auf diese Konzentrationsflächenplanung ab. Er sei insoweit weitergehend. Die inhaltlichen Differenzen zwischen beiden Anträgen seien sehr überschaubar. Wenn beispielsweise die Grünen beantragen, die Energieagentur Ebersberg bei den Planungen miteinzubeziehen, sei dies schlicht überholt, weil die Bürgermeister des Landkreises Ebersberg bereits beschlossen hätten, exakt dies zu tun, nämlich die Energieagentur bei der gemeinsamen Konzentrationsflächenplanung miteinzubeziehen. Vor allem gebe es im Ziel keine Differenz, nämlich dass durch eine Zusammenarbeit verschiedener Gemeinden weitere Standorte für Windkraftanlagen im Norden des Landkreises Ebersberg und in den angrenzenden Gemeinden insbesondere des Landeskreises München ermöglicht werden.