28.03.2022

Überbrückungshilfen und sonstige Coronahilfen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einige Informationen rund um die Überbrückungshilfe und sonstige Coronahilfen wie folgt zusammengestellt:

 

Überbrückungshilfen:

 

Neustarthilfen:

 Hier finden Sie die aktuelle Übersicht aller Maßnahmen mit Änderungen bei den steuerlichen Maßnahmen, Kurzarbeitergeld, erweiterter Grundsicherung und Härtefallhilfen. Die nächste Aktualisierung erfolgt Anfang April.

 

Steigende Energiepreise: Regierung legt Entlastungspaket vor

Als Reaktion auf die immens steigenden Energiekosten hat sich die Bundesregierung auf ein Entlastungspaket geeinigt:

 

Änderung 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Bayerische Staatsregierung hat eine Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis zum 2. April 2022 beschlossen, diese wurde heute Nacht veröffentlich. Dabei werden weite Teile der 15. BayIfSMV aufrecht erhalten. Vorgesehen sind aber auch einzelne Lockerungen. 

 

Fortbestehende Schutzmaßnahmen der 15. BayIfSMV

3G für Beschäftigte in geschützten Bereichen mit Kundenkontakt

Die Änderung der 15. BayIfSMV führt keine allgemeine 3G-Regelung für Beschäftigte in Betrieben ein. Jedoch müssen in Bereichen, in denen für Kunden/Besucher eine 3G-, 2G- oder 2G Plus-Regel gilt, auch die Beschäftigten mit Kundenkontakt grundsätzlich geimpft, genesen oder getestet sein.

 

Erleichterungen im öffentlichen Leben

Ab 20. März gilt:

 

Hier finden Sie die ...

 

Neues Infektionsschutzgesetz

Bundestag und Bundesrat haben gestern dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Danach wird das Tragen von Masken nur noch an bestimmten Orten vorgeschrieben, auch Testpflichten gelten nur noch in ausgewählten Bereichen. Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen.

Zu den geplanten Neuregelungen hat unser Bundesverband an der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses teilgenommen. Wir begrüßen die Reform des Infektionsschutzgesetzes als wichtigen Schritt zurück zu einer Normalität mit Verantwortung. Mit den geplanten Änderungen werden eingriffsintensive Maßnahmen aus dem sogenannten Instrumentenkasten gestrichen.

Gleichwohl sind aber noch wichtige Detailfragen offen. Insbesondere die Hot-Spot-Regelung kritisieren wir. Danach haben die Länder die Möglichkeit, in konkreten Gebietskörperschaften, in der durch eine epidemische Ausbreitung von Covid-19 die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“, umfassende Schutzmaßnahmen zu bestimmen. Diese können auch das Gastgewerbe betreffen. Die Möglichkeit, regional reagieren zu können, findet zwar unsere Zustimmung. Allerdings bedarf es bundesweit gleicher Regeln für klar definierte Risikolagen. Die Voraussetzungen, wann die Hot-Spot-Regelung zur Anwendung kommen soll, sind im Gesetzentwurf unbestimmt formuliert. Das kann in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen. Unterschiedliche Regelungen sind nicht nachzuvollziehen und erhöhen sicher auch nicht die Akzeptanz insbesondere mobiler Gäste.

Unabhängig vom derzeitigen Gesetzgebungsverfahren haben wir die Bundesregierung und Länderregierungen aufgefordert, bereits jetzt bestmögliche Vorsorge für den Herbst zu treffen. Fehler aus den Vorjahren dürfen nicht wiederholt werden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn durch erneute Versäumnisse die Gesellschaft wie auch die Wirtschaft wiederum mit Auflagen und Beschränkungen konfrontiert werden.

Bayern hat - wie die meisten Länder -  angekündigt, die im vorgesehene 14-tägige Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen.

  

Weitere Corona-Informationen

Am 19.03.2022 treten zudem auch die Änderungen der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Diese ist dann unter folgendem Link abrufbar: http://www.gesetze-im-internet.de/coronaeinreisev_2021-09/index.html

Zudem wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 18.03.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (vgl. Anlage 2). Die Änderungen der SchAusnahmenV treten am 19.03.2022 in Kraft. Die Verordnung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/

Am 18.03.2022 wurde ferner die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 17.03.2022 im Bundesanzeiger verkündet. Die neue Corona-ArbSchV tritt am 20.03.2022 in Kraft und wird dann unter folgendem Link abrufbar sein: https://www.gesetze-im-internet.de/corona-arbschv_2021-07/ Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/arbeitsschutz-corona-2015926

 

Ukraine

Das Bayerische Innenministerium hat verschiedene Informationen und Unterstützungsangebote für bayerische Unternehmen unter nachstehendem Link zusammengefasst: https://www.stmwi.bayern.de/ukraine/Bitte gerne weitergeben.

Quelle: MU